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Obedience Test zurück zum Iron DogJede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken Seite gerade neben seinem Hundeführer mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe. Halsbandpflicht/Mitführen der Führleine: Aus versicherungstechnischen Gründen hat der Hundeführer während des gesamten Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen. Dies schließt ein, dass der Hund entweder auch ständig das Halsband oder alternativ das Brustgeschirr tragen muss. Es sind handelsübliche Halsbänder und auch das Brustgeschirr gestattet. Verboten sind Halsbänder mit Stacheln, Krallen, Haken oder solche, an denen Elektroreizgeräte oder deren Attrappen angebracht sind bzw. Brustgeschirr mit zusätzlichen Schnallungen. Leinenführigkeit: Hörzeichen "Fuß" : Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder Brustgeschirr angeleinte Hund seinem Hundeführer auf das Hörzeichen "Fuß" freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein. Zu Beginn der Übung hat der Hundeführer mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus zu gehen, ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen Gangart sind dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des Hundeführer zu bleiben; er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem Hundeführer das Hörzeichen "Fuß" gestattet. Bleibt der Hundeführer stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HF zu setzen. Der Hundeführer darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine soll während des Führens in der linken Hand gehalten werden und muss lose durchhängen. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der Hundeführer mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der Hundeführer hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen. Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des Hundeführer bei den Wendungen sind fehlerhaft.
Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in der Freifolge zu zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal rechts (z.B. in Form einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten. Dem Leistungsrichter ist es freigestellt, eine Wiederholung zu verlangen. Das Loben des Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung erlaubt. Kehrtwendung (180°): Die Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss aber jeweils als Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den Hundeführer herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem Hundeführer als Links-Wendung (Hund bleibt an der linken Seite des HF) zeigen. |
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